Umstellung der Lastschrifteinzüge vom Einzugsermächtigungsverfahren auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und weitere  Nutzung der Einzugsermächtigung.

Liebe SCE-Mitglieder,

für künftige Belastungen stellen wir auf das neue europäische Zahlungsverkehrssystem SEPA um. Damit wir dieses neue System (EU-Verordnung von Februar 2012) anwenden können, müssen wir Sie, gemäß der diesem System zugrunde liegenden Bedingungen, über einige Neuerungen bzw. Änderungen informieren

1. Für Belastungen haben Sie uns bislang eine Einzugsermächtigung erteilt, die auch weiterhin ihre Gültigkeit behält. Sie wird lediglich um die Bedingungen gemäß dem neuen europäischen Zahlungsverkehrssystem SEPA ergänzt, welche wir Ihnen nachstehend mitteilen. Die bisherige Einzugsermächtigung heißt dann SEPA-Lastschriftmandat.

2. Die Abbuchung von Belastungen erfolgt zukünftig nicht mehr mittels der Konto-Nummer bzw. Bankleitzahl, sondern über Ihre internationale IBAN und BIC. Diese Daten finden Sie auch auf Ihrer Bankkarte und auf Ihren Kontoauszügen. Neben diesen Daten ist zukünftig eine eindeutige Mandatsreferenz zwischen Ihnen als Mitglied und dem Verein festzulegen. Ferner wird bei den Lastschriftabbuchungen die Gläubiger-ID des Vereins angegeben. Mandatsreferenz: Ihre Mitgliedszahlungs-ID Gläubiger-ID: DE13ZZZ00000126611

3. Zukünftige Belastungen werden wir Ihnen bereits mit dem neuen Zahlungssystem abbuchen.

Fragen beantworten wir Ihnen gerne – Telefon 0 54 61-945 792